
Inklusionsassistentin für weitere zwei Jahre
Wir freuen uns sehr, dass wir für weitere zwei Schuljahre eine Inklusionsassistentin beschäftigen können.
Das wurde durch eine weitere Förderperiode des Freistaates Sachsen möglich. Denn diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.
Was wird gefördert:
Arbeit der Inklusionsassistentinnen und -assistenten in der Begleitung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf beziehungsweise Behinderung
Arbeit der Inklusionsassistentinnen und -assistenten mit Schülerinnen und Schülern angesichts Entwicklungsbesonderheiten zur Prävention von sonderpädagogischem Förderbedarf
Zusammenarbeit mit allen weiteren Akteuren (Schulleitung, Lehrkräfte, Assistenzkräfte, außerschulische Kooperationspartnerinnen und -partner) um den Bildungserfolg zu verbessern